Mitwirkungspflichten des Kunden
Mitwirkungspflichten des Kunden
Diese Hinweise erläutern, welche Mitwirkung des Kunden für die ordnungsgemäße Bearbeitung von Bestellungen, Lieferungen, Rücksendungen und Mängelanfragen erforderlich sein kann.
Mitwirkungspflichten dienen ausschließlich der Durchführung des Vertrags und der sachlichen Prüfung eines Vorgangs. Sie dürfen gesetzliche Verbraucherrechte weder ausschließen noch unangemessen erschweren.
Bei mangelhafter Ware bleiben insbesondere die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung und weitere Mängelrechte unberührt.
1. Vollständige und richtige Bestelldaten
Der Kunde stellt die für die Bestellung erforderlichen Informationen vollständig und richtig bereit.
Hierzu gehören insbesondere:
- vollständiger Vor- und Nachname
- vollständige Rechnungsanschrift
- vollständige Lieferanschrift
- korrekte Postleitzahl und Ortsangabe
- erreichbare E-Mail-Adresse
- erreichbare Telefonnummer, soweit für die Zustellung erforderlich
- richtige Produktauswahl
- richtige Größe, Farbe und Ausführung
- erforderliche Zusatzangaben zur Lieferadresse
- Prüfung der Bestellübersicht vor Abgabe der Bestellung
Erkennbare Fehler sollten Timberiox unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Änderung kann nach Beginn der Bearbeitung oder nach Versand nicht immer umgesetzt werden.
2. Erreichbarkeit und Kommunikation
Der Kunde sollte während der Bestell- und Lieferabwicklung über die angegebenen Kontaktdaten erreichbar sein.
Zu den Mitwirkungshandlungen gehören:
- Prüfung der Bestellbestätigung
- Prüfung von Versandmitteilungen
- Kontrolle des Spam- oder Junk-Ordners
- Beantwortung erforderlicher Rückfragen
- Mitteilung geänderter Kontaktdaten
- Prüfung von Terminmitteilungen der Spedition
- rechtzeitige Rückmeldung bei Zustellproblemen
- Angabe der Bestellnummer bei Anfragen
- sachliche Beschreibung des jeweiligen Vorgangs
- Vermeidung mehrfacher widersprüchlicher Anfragen
Der Kunde ist nicht verpflichtet, sensible Zahlungsdaten, Passwörter oder Sicherheitscodes per E-Mail zu übermitteln.
3. Prüfung von Maßen und örtlichen Voraussetzungen
Vor der Bestellung größerer Möbel prüft der Kunde, ob Produkt und Verpackung zum vorgesehenen Aufstellort transportiert werden können.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Produktmaße
- Verpackungsmaße, soweit angegeben
- Türbreiten
- Flurbreiten
- Treppen und Treppenabsätze
- Aufzugmaße
- Zufahrtsmöglichkeiten
- Tragfähigkeit des Untergrunds
- verfügbare Stellfläche
- erforderliche Wand- und Sicherheitsabstände
Die Prüfung betrifft nicht die Verantwortung von Timberiox für richtige und vollständige Maßangaben in der Produktbeschreibung.
4. Vorbereitung der Lieferung
Der Kunde schafft die Voraussetzungen, die für die vereinbarte Zustellung erforderlich sind.
Hierzu gehören:
- Zugänglichkeit der Lieferadresse
- lesbare Namens- oder Klingelkennzeichnung
- freie und sichere Zugangswege
- Einhaltung vereinbarter Liefertermine
- Anwesenheit einer empfangsberechtigten Person
- Mitteilung besonderer Zugangsbeschränkungen
- rechtzeitige Information über Baustellen oder Straßensperren
- Bereitstellung erforderlicher Genehmigungen
- Sicherung von Kindern und Haustieren im Lieferbereich
- Freihaltung des vereinbarten Übergabeorts
Eine Lieferung in die Wohnung, Montage oder Altproduktentsorgung ist nur geschuldet, wenn diese Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Annahme der Sendung
Der Kunde nimmt eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung grundsätzlich entgegen oder ermöglicht die Übergabe an eine berechtigte Person.
Dabei sollte Folgendes beachtet werden:
- Zustellmitteilungen prüfen
- vereinbarte Termine einhalten
- Paketanzahl kontrollieren
- sichtbare Verpackungsschäden dokumentieren
- Empfänger- und Versanddaten prüfen
- Zustellnachweise nur nach sachlicher Prüfung bestätigen
- konkrete Schäden im Übergabeprotokoll vermerken
- unberechtigte Annahmeverweigerungen vermeiden
- bei Teillieferungen einzelne Paketnummern beachten
- Timberiox bei fehlgeschlagener Zustellung informieren
Die Annahme einer beschädigten Verpackung führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
6. Kontrolle der gelieferten Ware
Nach Erhalt sollte die Ware innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf offensichtliche Abweichungen geprüft werden.
Zu kontrollieren sind insbesondere:
- gelieferter Artikel
- bestellte Variante
- Farbe und Größe
- Anzahl der Pakete
- Vollständigkeit der Bauteile
- Montagematerial
- sichtbare Transportschäden
- erkennbare Materialschäden
- Produktetiketten
- beiliegende Anleitungen
Für Verbraucher besteht keine kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Diese Vorschrift betrifft Käufe, die für beide Seiten Handelsgeschäfte sind.
Eine verspätete Meldung allein beseitigt daher nicht automatisch gesetzliche Verbraucherrechte.
7. Mitwirkung bei Mängeln und Schäden
Bei einer Reklamation stellt der Kunde die Informationen bereit, die für die Zuordnung und sachliche Prüfung erforderlich und zumutbar sind.
In der Regel werden benötigt:
- Bestellnummer
- Produktbezeichnung
- Beschreibung des Problems
- Datum der Feststellung
- Übersichtsaufnahme des Artikels
- Detailaufnahmen der betroffenen Stelle
- Foto des Produktetiketts
- Foto der Verpackung bei Transportschäden
- Angabe bereits durchgeführter Montageschritte
- Information über mögliche Sicherheitsrisiken
Die Anforderung von Fotos dient der ersten Prüfung. Sie darf nicht dazu verwendet werden, berechtigte Ansprüche pauschal zurückzuweisen.
8. Ermöglichung der Nacherfüllung
Soweit der Kunde gesetzliche Mängelrechte geltend macht, ermöglicht er Timberiox in angemessenem Umfang die Prüfung und Durchführung der Nacherfüllung.
Dies kann insbesondere umfassen:
- Bereitstellung der betroffenen Ware
- Abstimmung eines Abhol- oder Prüftermins
- Zugang zum Produkt am vereinbarten Ort
- Bereitstellung einzelner beschädigter Bauteile
- Mitwirkung beim Austausch eines Ersatzteils, soweit zumutbar
- Unterlassen weiterer schädigender Nutzung
- Aufbewahrung der Ware bis zur Abstimmung
- Rückgabe ersetzter Teile, soweit rechtlich erforderlich
- Befolgung angemessener Sicherheitsanweisungen
- Mitteilung, wenn eine vorgeschlagene Maßnahme unzumutbar ist
Die erforderlichen Aufwendungen der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Verkäufer.
9. Montage, Nutzung und Schadensbegrenzung
Der Kunde verwendet und montiert die Ware entsprechend der Produkt-, Montage- und Sicherheitsanleitung.
Insbesondere gilt:
- Bauteile vor der Montage auf sichtbare Schäden prüfen
- Montageanleitung einhalten
- vorgesehene Befestigungsmittel verwenden
- zulässige Belastungsgrenzen beachten
- Möbel erforderlichenfalls an der Wand sichern
- beschädigte tragende Teile nicht verwenden
- elektrische Bauteile nur bestimmungsgemäß anschließen
- eigenmächtige sicherheitsrelevante Änderungen unterlassen
- erkennbare Schäden nicht durch weitere Nutzung vergrößern
- Verpackungsmaterial sicher entfernen und entsorgen
Diese Pflichten beschränken keine Ansprüche wegen einer bereits bei Übergabe vorhandenen Vertragswidrigkeit. Für Waren gelten die vereinbarten und objektiv zu erwartenden Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit.
10. Rücksendungen, Datenschutz und rechtliche Grenzen
Bei einer abgestimmten Rücksendung wirkt der Kunde an einer sicheren und nachvollziehbaren Abwicklung mit.
Hierzu gehören:
- Beachtung der Rücksendeanweisungen
- richtige Zuordnung der Rücksendung
- vollständige Beigabe vereinbarter Bestandteile
- transportsichere Verpackung
- Entfernung alter Versandetiketten
- sichtbare Anbringung des Rücksendeetiketts
- Einhaltung eines abgestimmten Abholtermins
- Aufbewahrung des Versandnachweises
- Übermittlung nur erforderlicher personenbezogener Daten
- Mitteilung, wenn eine Vorgabe tatsächlich nicht erfüllbar ist
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleibt unberührt.
Für Waren beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage ab Erhalt, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Mitwirkungspflichten dürfen nicht dazu führen, dass zwingende Verbraucherrechte ausgeschlossen, verkürzt oder von unverhältnismäßigen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
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